Zulassung der Volkswagen AG für all unsere Vollluftfederungssysteme für den Volkswagen Crafter

LONO

Mit Freude geben wir bekannt, dass wir vor kurzem von der Volkswagen AG eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) – auch bekannt als Letter of No Objection (LONO) – für unsere Vollluftfederungssysteme für den Volkswagen Crafter erhalten haben. Wir sind sehr stolz darauf, dass wir das erste Unternehmen sind, das eine übergreifende Unbedenklichkeitsbescheinigung für alle Crafter-Modelle erhalten hat.

Eine „UBB“ – oder LONO – ist in der Langform eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ oder „Unbedenklichkeitserklärung“. Die Volkswagen AG vergibt diese Zulassung an Umbauer, die ein Produkt entwickelt haben, das den hohen Standards von Volkswagen entspricht. Bevor ein Umbauer jedoch die Zulassung für das Produkt erhält, führt Volkswagen verschiedene Tests durch, darunter einen dynamischen Fahrtest, einen ESC-Test (elektronische Stabilitätskontrolle) und verschiedene Bremstests. Bei den verschiedenen Tests muss nachgewiesen werden, dass das Produkt keine nachteiligen Eigenschaften hat und weder Sicherheit noch Komfort beeinträchtigt.

Die Zulassung bedeutet, dass unsere LuftFederungssysteme hochwertig sind und dass Volkswagen keinerlei Einwände gegen den Einbau unserer LuftFederungssysteme in seine Fahrzeuge hat.

Interessieren Sie sich für ein (Luft-)Federungssystem für Ihren Volkswagen Crafter? Unsere VB-Partner helfen Ihnen gerne weiter.

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Das internationale Aftersales-Meeting hat wieder stattgefunden!

Neben unserem jährlich wiederkehrenden internationalen Sales Meeting findet seit 2023 auch das internationale Aftersales-Meeting statt – darauf sind wir stolz!

Wir haben unsere Broschüren aktualisiert!

Der Oktober liegt nun hinter uns, und damit bewegen wir uns langsam auf das Ende des Jahres zu. Die Abende werden wieder kühler, wir heizen den Ofen an, legen die Beine hoch und machen es uns mit dem Tablet auf dem Sofa gemütlich.

Martin hatte etwas zu feiern – das haben wir mit ihm getan!

Heute, am 20. Oktober, ist es soweit. Es ist der Tag, an dem unser Kollege Martin Uffink offiziell in den Ruhestand gehen kann. Allerdings kam der Tag am Ende doch etwas früher, denn dank diverser Überstunden und Urlaubstage war der 22. August bereits sein letzter Arbeitstag bei VB-Airsuspension.